Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Karl-Josef Laumann, sieht die Lockerung der Besuchsregelungen auch im Bereich der Eingliederungshilfe und der Pflegeeinrichtung unter Einhaltung aller notwendigen Schutzvorkehrungen ab dem 10. Mai 2020 vor.
Wir haben daher für unsere besonderen Wohnformen folgende Regelung für Besuche aufgestellt.
Alle Regeln gelten ab dem 10. Mai 2020 unter Einhaltung sämtlicher Hygienerichtlinien des Robert-Koch-Instituts:
- Besuche mit bis zu zwei Personen in separaten Räumen oder im Außenbereich können stattfinden. Sie tragen während Ihres Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung. Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein. Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion steht an den Eingangsbereichen für Sie bereit.
- Die Besuchsdauer ist je Bewohner/in zeitlich auf maximal zwei Stunden pro Besuch und Tag begrenzt.
- Rufen Sie für die Terminvereinbarung bitte vorher in der Wohngruppe an.
- Jeder Besuch wird registriert. Alle müssen sich einem sogenannten Kurzscreening unterziehen und Fragen zum Gesundheitszustand und zu ihren Kontakten zu Covid-19-Patienten beantworten.
- Besuche durch infizierte Personen und Personen mit Erkältungssymptomen sind natürlich nicht gestattet.
Mit diesen Maßnahmen wollen wir gemeinsam mit Ihnen einen verantwortungsvollen Weg gehen.
Wir danken Ihnen für deren Einhaltung.